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Rebberggasse Feldkirch
Gymnasium Feldkirch
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Maskenpflicht

Zusätzlich zu den in der Corona-Ampel für Schulen definierten Maßnahmen gilt ab Montag, 14. September 2020, für alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassenräume das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. 

Dies gilt im gesamten Innenbereich. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die Lehrpersonen und Mitarbeiter*innen der Schulverwaltung vorbehalten sind, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. Diese Maßnahme auf dringende Empfehlung der Corona-Bundeskommission angesichts der steigenden Infektionszahlen unterstützt die Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 und trägt zur allgemeinen Prävention bei.