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Rebberggasse Feldkirch
Gymnasium Feldkirch
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Richtlinien zum Umgang mit dem Handyverbot

Laut einer neuen Schulordnung des Bildungsministeriums dürfen Schüler:innen bis einschließlich der 8. Schulstufe Mobiltelefone, Smartwatches und vergleichbare, der digitalen Kommunikation dienende Geräte in der Schule und bei Schulveranstaltungen nicht nutzen. Um eine einheitliche Lösung für die Umsetzung und den Umgang mit diesen Geräten zu finden, hat sich der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) damit befasst und die Hausordnung entsprechend adaptiert. Mit diesem Schreiben informiert das Gymnasium Feldkirch über die nun geltenden Richtlinien:

  • Seit 1. Mai 2025 gilt ein vom Bundesministerium für Bildung erlassenes Verbot der Nutzung von digitalen Kommunikationsgeräten in der Schule und bei Schulveranstaltungen.
  • Das Handy oder auch andere digitale Endgeräte sind nach Möglichkeit nicht in die Schule mitzubringen, die Schulordnung verbietet das aber nicht.
  • In den Klassen der Unterstufe (1. – 4. Klasse) ist die Verwendung von Handys oder ähnlichen Geräten auf dem gesamten Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen untersagt. Dies gilt auch für den Pausenhof sowie für die unterrichtsfreie Zeit in der Schule, schließt folglich Pausen, Freistunden sowie die Mittagspause, die in der Schule verbracht wird, mit ein. Handys sind ausgeschaltet und nicht sichtbar in der Schultasche bzw. an einem sicheren Ort zu verwahren.
  • In den Klassen der Oberstufe (5. – 8. Klasse) ist die Nutzung von Handys ausschließlich in den Pausen im eigenen Klassenraum bis auf Widerruf erlaubt. Handys werden nicht sichtbar verwahrt, die Geräte sind lautlos und vibrationslos eingestellt.
  • Ausnahmen gelten für Schüler:innen, die das Handy aus medizinischen Gründen benötigen.
  • Schulische Aufgaben dürfen in der Mittagspause oder in Freistunden in der Aula im Erdgeschoß, am Pausenhof sowie zu den Öffnungszeiten in der Bibliothek mit Laptops oder Tablets gemacht werden.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung für Diebstähle oder Sachbeschädigungen an den Geräten.
  • In dringenden Fällen rufen Eltern im Sekretariat an und wir informieren dann die Schüler:innen bzw. es ist möglich, dass Schüler:innen vom Sekretariat aus zu Hause anrufen.
  • In Notfällen darf das Handy dazu verwendet werden, um Hilfe zu holen.
  • Das Abnehmen von Handys ist nicht nur möglich, sondern in der Schulordnung vorgesehen (auch in der Oberstufe). Werden elektronische Geräte in einer der Hausordnung widersprechenden Form verwendet, werden sie von Lehrpersonen bis zum Unterrichtsende in Gewahrsam genommen, im Wiederholungsfall werden sie einem Erziehungsberechtigten zurückgegeben. Bei der Verletzung von Pflichten der Schüler:innen kommen weiters alle im Schulrecht vorgesehenen Sanktionsmöglich-keiten in Betracht.
  • Bei Schulveranstaltungen mit Übernachtung ist eine dem Alter angemessene Möglichkeit der Nutzung des Handys - z.B. für den Kontakt mit den Eltern - dezidiert vorgesehen. Die individuelle Handhabung liegt im Ermessen der Lehrpersonen.

Mit diesen Verhaltensrichtlinien streben wir einen verantwortungsbewussten und förderlichen Umgang mit digitalen Endgeräten an, um die Lernkonzentration sowie die persönliche Kommunikation zu fördern. Ich bitte um breite Unterstützung und uneingeschränkte Einhaltung der Vorgaben.