Neue Corona-Regelung ab 12.09.2022
Aktuelle Corona-informationen
Wir sind darum bemüht, die aktuelle Verordnung zusammenfassend bekannt zu geben. Details sind der Homepage des Bildungsministeriums zu entnehmen, dort ist außerdem der jeweilige Erlass zum Schulbetrieb zu finden.
Information zum Schulbetrieb ab 12.09.2022
- Zum Schulstart gibt es weder eine Maskenpflicht noch eine Testpflicht.
- Schulleitung, Bildungsdirektion oder Bildungsministerium können je nach Risikolage Maßnahmen anordnen. Jede Anordnung muss durch das Infektionsgesehen an der Schule bzw. in einer Klasse begründet werden.
- Eine Verkehrsbeschränkung (VB) gilt automatisch mit jedem positiven Antigen- und PCR-Test, es wird kein Bescheid mehr ausgestellt. Die VB dauert max. 10 Tage, nach fünf Tagen kann man sich mittels PCR Test selbständig freitesten.
- Positiv getestete Personen ohne Symptome gehen während der VB mit FFP2-Maske in die Schule. Positiv getestete Personen mit Symptomen bleiben zu Hause und lassen sich vom Hausarzt telefonisch krankschreiben.
- Projektwochen und Schulveranstaltungen sind in der jetzigen Phase erlaubt und können durchgeführt werden.

