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Informationen zum Schulbetrieb unter CoVid-19

Wir sind um umfassende Informationen zur Corona-Situation bemüht und werden diese laufend aktualisieren. Bitte beachten Sie dazu die verschiedenen Informationsmaterialien und Links. 

Schulbetrieb ab 15.06.2021

Der Erlass zum Schulbetrieb ab Dienstag, 15.06.2021, wurde vom BMBWF veröffentlicht und kann hier in seiner vollständigen Fassung heruntergeladen werden. Die wesentliche Änderungen werden nachstehend angeführt.

Maskenpflicht

Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, haben außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. In gewissen Situationen (z.B. klassenübergreifender Unterricht, Abklärung von Verdachtsfällen) kann vorübergehend eine Maskenpflicht im Unterricht angeordnet werden. Schüler*innen ab 14 Jahren bzw. ab der 9. Schulstufe sind in der Schule nicht mehr zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet, es genügt ein MNS. Im Lehrerzimmer muss keine Maske getragen werden, sofern am Platz der 1-Meter-Abstand eingehalten werden kann.

3-G-Regel für Lehrpersonen

Lehrpersonen müssen einen 3-G-Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr („geimpft, getestet, genesen“) erbringen und sind dann zum Tragen eines MNS (statt FFP2) berechtigt. Wird kein solcher Nachweis erbracht, besteht für Lehrpersonen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Es wird empfohlen, dass in Unterrichtssituationen mit direktem Kontakt zu Schüler*innen (näher als 2 Meter, länger als 15 Minuten) weiterhin eine FFP2-Maske getragen wird.

Umgang mit außerschulischen Personen und Einrichtungen

Kooperationen mit außerschulischen Personen und Einrichtungen im Rahmen des Präsenzunterrichts sowie der Kontakt mit den Erziehungsberechtigen sind erlaubt. Für alle externen Personen im Schulgebäude gelten die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Maskenpflicht, 1-Meter-Abstand). Für Personen, die mit Schüler*innen arbeiten, gilt zusätzlich die 3-G-Regel.

Bewegung und Sport

Der Unterricht findet bevorzugt im Freien statt. In geschlossenen Räumen gilt der 1-Meter-Abstand. Dieser darf unterschritten werden, wenn

  • es zu einem für die Sportart typischen Körperkontakt kommt (z.B. beim Ballsport oder bei Teamsportarten) bzw. der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Sicherungs- und Hilfeleistungen erforderlich sind.

Musik

Singen und Musizieren sind auch in Innenräumen erlaubt. Beim Singen ist ein MNS zu tragen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann bzw. beengte Raumverhältnisse vorherrschen. Für ausreichende Durchlüftung ist zu sorgen.

Schulische Veranstaltungen

Veranstaltungen in der Schule wie z.B. Abschlusszeugnisverteilungen oder Schulkonzerte sind unter Anwesenheit von Externen (v.a. Eltern) nur unter Einhaltung folgender Hygieneregelungen möglich:

  • Die Veranstaltung soll vorzugsweise im Freien stattfinden.
  • Die Externen bringen einen 3-G-Nachweis, der für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten ist.
  • Der 1-Meter-Abstand in Innenräumen muss sichergestellt sein.
  • Die Konsumation von Essen und Getränken ist nur im Freien oder am Sitzplatz möglich.
  • Am Platz ist bei Indoor-Veranstaltungen kein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.