Coronamassnahmen zum Schulbeginn 2021/22
Der Start ins Schuljahr wird wieder durch die Corona-Pandemie beeinflusst. Testungen, Masken und Beschränkungen des Schulalltags werden uns begleiten. Das BMBWF hat einen 4-Punkte-Plan für eine "Sichere Schule im Herbst" erstellt.
Am Beginn des Schuljahres wird es eine Sicherheitsphase von drei Wochen geben. In dieser Zeit werden ALLE Schüler*innen dreimal pro Woche getestet, auch jene, die bereits genesen oder geimpft sind. Zweimal pro Woche findet der gewohnte Antigen- Schnelltest statt ("Nasenbohrer-Test"), ein Test pro Woche wird als PCR-Test mit Mundspülung durchgeführt. Externe Testbestätigungen von befugten Stellen (kein registrierter Selbsttest) werden anerkannt und ersetzen die Schultestungen. Für Lehrkräfte und Verwaltungspersonal gilt dieselbe Regel, es gibt aber unterschiedliche Vorgaben für geimpftes und nicht geimpftes Personal.
Testtage in der 1. Woche:
- MO, 13. September: Antigen-Test
- MI, 15. September: Antigen-Test + PCR-Test
Testtage ab der 2. Woche:
- MO: Antigen-Test + PCR-Test
- DO: Antigen-Test
Da die PCR-Tests ab 8:30 Uhr abgeholt werden, findet diese Testung am Beginn der ersten Unterrichtsstunde statt. Alle Schüler*innen (z.B. auch im Fall einer Religionsabmeldung) müssen am Tag des PCR-Tests also um 8:00 Uhr anwesend sein.
Die Teststrategie wurde durch das Bundesministerium festgelegt und soll die Anzahl der Testtermine möglichst gering halten. Um die Testung auch rechtlich richtig durchführen zu können, benötigen wir eine neue Einverständniserklärung, die auch den PCR-Selbsttest beinhaltet. Dieses Formular kann hier heruntergeladen werden. Bitte drucken Sie diese Einverständniserklärung aus und geben Sie sie Ihrem Kind am ersten Schultag unterschrieben mit.
Wenn Sie mit der Selbsttestung Ihres Kindes nicht einverstanden sind, ist ein weiterer Schulbesuch in Präsenz nicht möglich. Laut Informationen der Bildungsdirektion bedeutet dies, dass Ihr Kind im ortsungebundenen Unterricht geführt wird und sich wie im Krankheitsfall selbstständig über die zu erbringenden Leistungen informieren muss. Es tritt also eine Holschuld ein, keine Bringschuld der Schule. Im Sinne der Informationspflicht sowie einer guten Zusammenarbeit werden wir natürlich den Lehrstoff, Arbeitsblätter, Hausaufgaben etc. mitteilen, es werden aber keine Arbeitspakete zur Verfügung gestellt, auch Onlineeinheiten sind nicht vorgesehen.
Während der Sicherheitsphase in den ersten drei Schulwochen gilt eine Mund-Nasen- Schutz-Pflicht außerhalb der Klassenräume für Schüler*innen und Lehrer*innen. Bitte daher jeden Tag eine geeignete Maske mitnehmen.
Die negativen Testergebnisse werden im Corona-Testpass dokumentiert und können mit diesem auch für außerschulische Veranstaltungen (z.B. Sportverein) verwendet werden. Weitere Details zum Corona-Testpass in Schulen sind auf der entsprechenden Webseite des Ministeriums zu finden.
Die Schüler*innen erhalten einen neuen Testpass sowie QR-Codes für den PCR-Test. Bitte tragen Sie mit Ihren Kindern dafür Sorge, dass die Unterlagen regelmäßig mitgenommen und nicht verloren werden.
Schüler*innen, die bzw. deren Erziehungsberechtigte einer Risikogruppe angehören oder die sich im Zusammenhang mit COVID-19 stehenden Gründen nicht in der Lage sehen, am Präsenzunterricht teilzunehmen, kann auf Antrag die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen für maximal eine Woche erteilt werden. Weitere Anträge sind möglich – in diesem Fall ist jedoch ein fachärztliches Attest vorzulegen. Dann liegt ein gerechtfertigtes Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen vor.
Nach der Sicherheitsphase legen drei Risikostufen die weiteren Schritte an den Schulen bezirksweise fest. Nähere Erläuterungen zu den Maßnahmen pro Risikostufe sind im Erlass des Ministeriums zu finden.
Für schulfremde Personen gilt die 3-G-Regel und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Grundlegendes Ziel ist es, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. Wir hoffen für alle beteiligten Schulpartner, dass dieses Ziel erreicht werden kann und wünschen Ihren Kindern einen guten Start ins neue Schuljahr.